Fragen und Antworten, Tipps, Tricks und Informationen für das Markenrecht

Wie vermeide ich teure Konflikte mit Marken im Internet?

Tipp1: Unbedingt vor Firmengründung, Firmen-Umbenennung oder Domainregistrierung eine Markenrecherche durchführen, insbesondere, wenn es sich dabei um Phantasienamen oder um zusammengesetzte Begriffe mit Phantasienamen handelt. Aber auch allgemeine Begriffe, wie Scout, Lotto oder Allianz, können Konflikte mit Marken auslösen, wie Beispiele gezeigt haben. Vermieden werden sollten ebenso bestehende Firmennamen und Namen von Prominenten.

Tipp2: Bei Marken reicht oft schon Ähnlichkeit aus, um in einen Konflikt zu geraten und eine Abmahnung zu erhalten. Deswegen sollte eine Markenrecherche wegen der Haftung über ein unabhängiges Institut als Ähnlichkeitsrecherche in allen relevanten Datenbanken durchgeführt werden und ggf. durch eine Firmennamen- und Titelschutzrecherche ergänzt werden.

Tipp3: Je nachdem, was Sie mit Ihrer Domain vorhaben oder wo sich die Geschäftstätikeit Ihres neuen Unternehmens erstrecken soll, sollten Sie auch internationale Markendatenbanken abprüfen lassen. Abgesehen von deutschen Marken können auch Europäische Gemeinschaftsmarken und International Registrierte Marken Ihren Schutzbereich auf Deutschland erstrecken.

Tipp4: Wenn Sie für Ihre Domain einen Schutz erlangen wollen, der über das Internet hinausgeht, oder Ihren Firmennamen möglichst gut absichern wollen, sollten Sie selbst auch eine Marke, z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden. Hier koennen Sie auch Ihr Logo oder eine Grafik schuetzen lassen. Angaben zu den Kosten einer Markenanmeldung finden Sie unten.

Tipp5: Wenn Sie selbst Ihren Firmennamen oder Ihre Domains schon länger benutzen oder sogar zusätzlich eine Marke angemeldet haben, sollten Sie regelmässig ueberprüfen, ob Ihre Rechte verletzt werden. Frühzeitiges Eingreifen verbessert Ihre Chancen bei juristischen Auseinandersetzungen und kann den Schaden, den Ihr Name erleiden kann, begrenzen.

Wieviel kostet eine Markenanmeldung?

Eine nationale Marke ist in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München anzumelden. Die amtlichen Anmeldegebühren betragen 300,- EUR für die Eintragung in bis zu drei der insgesamt 45 Waren- oder Dienstleistungsklassen.

Für die Europäischen Gemeinschaftsmarken ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien zuständig. Die Gebühren splitten sich in Anmelde- und Eintragungsgebühren und betragen in der Summe für drei Klassen 2.075,- EUR.

Die Gebühren für die Internationale Registrierung richten sich nach der Auswahl der beanspruchten Staaten und Klassen, betragen aber mindestens 726,- Schweizer Franken.

Vor der Markenanmeldung sollte in jedem Fall eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden. Für die Analyse des Rechercheberichts, die Durchführung der Anmeldung ist die Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei empfehlenswert, die sich auf Markenrecht spezialisiert hat.

Wieviele registrierte Marken gibt es?

Die Anzahl derzeit beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragenen Deutschen Marken, liegt aktuell bei 743.776 Marken. Insgesamt gibt es derzeit 1.250.602 aktive Marken mit Schutz in Deutschland (inklusive EU und IR-Marken). In 2002 hat es beim DPMA 56.493 Markenanmeldungen gegeben.

Wo kann ich ein Verzeichnis der Waren- und Dienstleistungsklassen einsehen?

Sie bekommen ein Klassenverzeichnis beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder können das Verzeichnis online z.B. unter http://www.warenklassen.de/klassendefinitionen.htm einsehen.

Prüft das Patent- und Markenamt, ob es meine Marke schon gibt?

Nein, das Patent- und Markenamt prüft lediglich die absoluten Schutzhindernisse. Die Existenz von identischen oder ähnlichen Marken wird beim Eintragungsverfahren nicht berücksichtigt. Daher ist vor der Anmeldung eine Markenrecherche und nach der Anmeldung eine Markenüberwachung sehr empfehlenswert.

Was kann ich tun, wenn ich feststelle, dass meine Marke durch eine jüngere Marke verletzt wird?

Wenn sich die Konkurrenzmarke noch im Anmeldestadium befindet, oder die dreimonatige Widerspruchsfrist nach Eintragung der Marke noch nicht abgelaufen ist, so kann ein Markeninhaber beim Deutschen Patent- und Markenamt Widerspruch gegen die Eintragung der Konkurrenzmarke einlegen. Die Gebühren fuer den Widerspruch betragen 120,- EUR.

Welche Möglichkeiten bleiben nach Ablauf der Widerspruchsfrist, um eine eingetragene Marke aus dem Register entfernen zu lassen?

a) Der Markeninhaber erklärt gegenueber dem DPMA den Verzicht auf seine Marke. Die Marke wird gelöscht.

b) Jemand hält eine Marke für schutzunfähig, z.B. einen fuer die eingetragenen Waren und Dienstleistungen rein beschreibenden Begriff. In diesem Falle kann er beim Deutschen Patent- und Markenamt einen Antrag auf Löschung der Marke stellen, mit der Begründung, die Marke hätte aus absoluten Gründen nicht ins Register eingetragen werden dürfen.

Wie kann ich herausfinden, ob es neue Anmeldungen oder Eintragungen gibt, die in Konkurrenz zu meiner Marke stehen?

Für jeden Markeninhaber empfiehlt sich eine regelmäßige Beobachtung seiner Marke, in Form einer in regelmäßigen Abständen durchgeführten Markenrecherche. Dabei ist relevant, dass die Rechercheintervalle der dreimonatigen Widerspruchsfrist Rechnung tragen.

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